Nutzungsbedingungen

1. Allgemeines

1.1 Veranstalter
Veranstalter der Spendenplattform ist die Sparkasse Paderborn-Detmold-Höxter, Hathumarstraße 15–19, 33098 Paderborn / Paulinenstraße 34, 32756 Detmold (nachfolgend „Sparkasse“).

Die Sparkasse stellt nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen die technische Möglichkeit der Nutzung der Plattform bereit. Dieses Angebot der Sparkasse ist unentgeltlich.
1.2 Sparkasse und gesellschaftliches Engagement
„Sparkassenspende ist einfach“

Neben ihren Produkten und Dienstleistungen engagiert sich die Sparkasse seit vielen Jahren auf vielfältige Weise, insbesondere als Förderer gemeinnütziger Projekte in ihrem Geschäftsgebiet. Dies betrifft große Teile der Kreise Paderborn, Lippe und Höxter sowie der Stadt Marsberg. Die Sparkasse arbeitet voller Energie daran, ihren gesellschaftlichen Auftrag zu erfüllen – für eine lebenswerte Region und für die Menschen, die dort leben.
1.3. Ziel der Spendenplattform
Geschäftszweck der Sparkasse ist es, aus den ihr anvertrauten Kundeneinlagen Gewinne zu erwirtschaften. Aus den erzielten Überschüssen sollen gesellschaftliche Zwecke im Geschäftsgebiet der Sparkasse gefördert werden, etwa durch Unterstützung wirtschaftlicher, gesellschaftlicher, sozialer, sportlicher und kultureller Projekte.

Das ist ein nachhaltiges Engagement für unsere Heimat – transparent und im Sinne unserer Kunde.

Die Spendenplattform „Sparkassenspende“ wurde ins Leben gerufen, um Sparkassenkunden die Möglichkeit zu geben, förderwürdige Projekte für die Spendenverteilung vorzuschlagen: z.B. für „ihren“ Verein, Museum, Theater oder eine Bildungseinrichtung. Als möglicher Empfänger (Antragsteller) teilnehmen kann jeder Verein und jede Organisation mit nachgewiesener Gemeinnützigkeit aus dem Geschäftsgebiet der Sparkasse. Sodann ist eine Bewerbung als Antragsteller erforderlich (s.u. 2.3.2).
1.4. Spenden
Die Sparkasse stellt eine Spendensumme zur Verfügung, die im Rahmen verschiedener Aktionen auf Empfänger verteilt werden sollen. Im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit wird die Sparkasse – zum Beispiel über Facebook und Instagram – auf die Aktionen, die Aktionszeiträume und entsprechende ggf. geltende besondere „Nutzungsbedingungen“ hinweisen.

2. Teilnahmebedingungen

2.1. Umfang und Anerkenntnis der Teilnahmebedingungen
Die Teilnahmebedingungen gelten neben allen im Rahmen der gesamten Auslobung dargestellten Beschreibungen und ggf. geltenden Sonderregelungen. Bei einer Bewerbung erklärt sich der Antragsteller mit den Regeln in vollem Umfang einverstanden.
2.2. Teilnahmeberechtigung, Verantwortlicher, Ausschluss
Auf der Spendenplattform können sich Vereine und Organisationen (Projektträger/Antragsteller) bewerben, die
  • gemeinnützige Ziele, z.B. die Förderung der Jugend, des Sports, der Bildung, der Kultur, etc. verfolgen.
  • einen aktuellen Freistellungsbescheid ihres zuständigen Finanzamts besitzen
  • eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) ausstellen dürfen und
  • ihren Sitz im Geschäftsgebiet der Sparkasse Paderborn-Detmold-Höxter haben und die Spende auch im Geschäftsgebiet der Sparkasse Paderborn-Detmold-Höxter investieren (PLZ-Gebiet 32676, 32683, 32756, 32758, 32760, 32791, 32805, 32816, 32825, 32832, 32839, 33014, 33034, 33039, 33098, 33100, 33102, 33104, 33106, 33129, 33142, 33154, 33161, 33165, 33175, 33178, 33181, 33184, 33189, 34414, 34431, 34434, 34439, 37671, 37688, 37696).
Der Antragsteller benennt einen volljährigen Ansprechpartner, der für den Verein / die Organisation zuständig und verantwortlich ist. Der Ansprechpartner versichert, in jeder Hinsicht ausreichend bevollmächtigt zu sein, für seinen Verein / seine Organisation in allen Belangen handeln zu können.

Die Teilnahme über Dritte, wie z.B. Gewinnspielagenturen, ist nicht gestattet.

Die Sparkasse fördert keine Projekte mit religiöser Ausrichtung und solche, die direkt oder indirekt eine politische Partei oder eine parteinahe Institution begünstigen. Nicht unterstützt werden Vereine, Institutionen und Projekte, die Gewalt verherrlichen oder fördern, gegen Strafgesetze verstoßen, pornographisch, rassistisch oder diskriminierend wirken oder in anderer Weise dem Ansehen der Sparkasse schaden. Die Sparkasse behält sich den Ausschluss einzelner Antragsteller vor.

Der Antragsteller versichert, dass die von ihm gemachten Angaben wahrheitsgemäß erfolgen.
2.2.1 Projekte
Auf der Spendenplattform „Sparkassenspende“ dürfen nur konkrete Projekte eingestellt werden, die sich bei Bewerbung noch nicht in Umsetzung befinden. Umsetzung bedeutet dabei, dass dieses Projekt nicht bereits in der Vergangenheit durch die Sparkasse gefördert wurde oder noch gefördert wird; es geht um die Förderung ausschließlich neuer Vorhaben. Das geplante Förderprojekt soll so konkret wie möglich beschrieben werden (Beispiel: „Anschaffung eines Trikotsatzes (…Stück) für die C-Jugend des Vereins XY“). Allgemeine Formulierungen wie z.B. „Förderung der Jugendarbeit“, „Unterstützung des Kiga“ o.ä. sollten vermieden werden. Jeder Antragsteller darf lediglich ein Mal von einer vertretungsberechtigten Person registriert werden und ein Projekt pro Jahr vorstellen.
2.3. Kosten
Die Teilnahme ist kostenlos. Für Aufwendungen im Rahmen der Teilnahme ist jeder Antragsteller vollständig selbst verantwortlich. Eine Erstattung von Aufwendungen, Kosten etc. erfolgt durch die Sparkasse nicht.
2.3.1 Bewerbung/Registrierung
Für die Nutzung des Angebots der Sparkasse muss sich der Antragsteller auf der Spendenplattform entsprechend den Erläuterungen auf der Internetseite www.sparkassenspende.de registrieren. Die Pflichtfelder des Formulars sind komplett auszufüllen. Der Freistellungsbescheid ist beizufügen und ggf. nach dessen Ablauf zu aktualisieren. Die im Anmeldeprozess eingegebenen Daten können mit Ausnahme des Freistellungsbescheides nachträglich nicht verändert oder ergänzt werden.

Sodann ist dort die geplante Spendenverwendung konkret zu beschreiben. Im Rahmen der Vorstellung können zur Projektbeschreibung maximal 25 Bilder sowie ein Logo des Antragstellers hochgeladen werden. Die Bilder sind auf eine Dateigröße von insgesamt 8 MB beschränkt und müssen mindestens eine Auflösung von 480 x 315 px aufweisen. Die zulässigen Dateiformate sind: jpg und png. Die Nutzung der eingereichten Unterlagen erfolgt durch die Sparkasse unentgeltlich.

Die Registrierungsunterlagen werden durch die Sparkasse u.a. auf Vollständigkeit und Gemeinnützigkeit geprüft. Die Beurteilung und Entscheidung liegt im Ermessen der Sparkasse. Ein Rechtsanspruch auf die Teilnahme an der Spendenaktion besteht nicht.

Mit Einreichung der Bewerbungsunterlagen bestätigt der Antragsteller, dass die eingereichten Unterlagen / Fotos keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere keine Persönlichkeitsrechte und Urheberrechte verletzt werden.
2.3.2 Nutzung
Die zeitlich und räumlich uneingeschränkten Nutzungsrechte an eingereichten Bildern und Beschreibungen werden an die Sparkasse übertragen. Außerdem wird der Sparkasse das uneingeschränkte Recht eingeräumt, die zur Verfügung gestellten Bilder und Beschreibungen unter entsprechender Namensnennung des Antragstellers für diese und zukünftige Spenden-Aktionen zu vervielfältigen und zu veröffentlichen. Von einer Spendenübergabe wird Bild- und ggf. Tonmaterial angefertigt. Die Zustimmung zur Bildfertigung bzw. Nutzung erklärt der Vertreter des Antragstellers auf einem gesonderten Formular vor Anfertigung des Bildmaterials schriftlich.

Die Bewerbungen können nur berücksichtigt werden, wenn alle Teilnahmebedingungen erfüllt sind. Die Bewerbungsunterlagen werden vor der Freischaltung durch die Sparkasse geprüft und anschließend auf der Spendenplattform www.sparkassenspende.de freigeschaltet.
2.4 Kommentierung
Die Sparkasse behält sich vor, Beiträge zu entfernen, die insbesondere unangemessene sprachliche Ausdrucksformen, wie Beleidigungen, Beschimpfungen und persönliche Angriffe sowie kommerzielle Werbung, anstößige, diskriminierende, illegale oder urheberrechtsverletzende Inhalte – auch in Form von Links – und Inhalte ohne jeden Bezug zum Thema enthalten.
2.5. Benachrichtigung und Spendenauszahlung
Die teilnehmenden Antragsteller werden ausschließlich per E-Mail über die Entscheidung der Sparkasse informiert. Die Spendenauszahlung erfolgt bei Zusage bzw. bei Vorliegen aller notwendigen Unterlagen und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
2.6. Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung)
Nach Erhalt der Spende verpflichtet sich der Antragsteller als Projektträger, der Sparkasse innerhalb von 4 Wochen nach Spendeneingang eine Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) auszustellen.

Für die Antragsteller wird in ihrem persönlichen Login als Hilfestellung eine vorausgefüllte Zuwendungsbestätigung zur Verfügung gestellt. Diese kann, muss aber nicht genutzt werden.

3. Aussetzung des Wettbewerb

Die Sparkasse behält sich das Recht vor, die gesamte Spendenaktion oder auch nur Teile davon jederzeit zu ändern, ganz oder zeitweise auszusetzen oder zu beenden, insbesondere, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet ist.

4. Haftungsbeschränkungen

Jegliche Schadenersatzverpflichtungen der Sparkasse und ihrer Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Spendenaktion, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht, soweit die Sparkasse im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach sonstigen gesetzlichen Bestimmungen zwingend haftet. Die Erstellung der Bewerbungsunterlagen erfolgt in alleiniger Verantwortung der jeweiligen Antragsteller. Sie tragen alleine dafür Sorge, dass ihre Teilnahmeunterlagen die vorgenannten und geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfüllen. Falsche oder ungenaue Informationen müssen zurückgewiesen werden.

Mit seiner Teilnahme stellt jeder Antragsteller die Sparkasse von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die Dritte aus den Bewerbungsunterlagen herleiten. Verstößt ein eingereichtes Bild gegen Rechte Dritter, stellt der Antragsteller die Sparkasse insbesondere von allen Ansprüchen Dritter und den Kosten der damit verbundenen Rechtsverteidigung frei.

Der Antragsteller verpflichtet sich, nur Bilder und Texte einzustellen, an denen er die Rechte besitzt oder sicherzustellen, dass keine Verletzung von Rechten Dritter vorliegt. Ein Verstoß gegen Rechte Dritter liegt zum Beispiel vor, wenn Texte oder Bilder Dritter ohne deren Einwilligung verwendet werden.

Die Sparkasse kann ferner nicht für technische Störungen haftbar gemacht werden. Sie übernimmt ebenfalls keine Haftung für abgesendete, aber nicht zugegangene Anmeldungen.

5. Datenschutz

Die Sparkasse und ihre Partner beachten beim Umgang mit personenbezogenen Daten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). In diesem Zusammenhang wird auf die allgemeinen Datenschutzbestimmungen der Sparkasse verwiesen: https://www.sparkasse-pdh.de/de/home/toolbar/datenschutz.html

Durch die Teilnahme an der Spendenaktion erklärt sich der Antragsteller ausdrücklich damit einverstanden, dass die Sparkasse die erforderlichen Daten für die Abwicklung der Aktion speichert und mit der Durchführung beauftragten Partnern zugänglich machen darf. Die Sparkasse behält sich vor, in den Medien über den Wettbewerb zu berichten, bzw. berichten zu lassen. Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, schriftlich oder per E-Mail an sparkassenspende@sparkasse-pdh.de gegenüber der Sparkasse per Widerruf die Einwilligung aufzuheben und somit von der Teilnahme zurückzutreten.

6. Sonstiges

Die Spendenaktion unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.

7. Rechtsweg

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.